Allgemeine Geschäftsbedingungen der PraxIT Solutions GmbH

I. IT Support

Telefonische Beratung und Unterstützung bis zu 15 Minuten pro Fall und pro Tag (inklusive in der monatlichen Pauschale).

Über die Standard-Wartungsleistungen hinaus kann der Kunde weitere Leistungen in Anspruch nehmen. Diese werden nach Aufwand verrechnet.

Bei Störungen, die den Betrieb des Kunden wesentlich beeinträchtigen, erfolgt die Aufnahme der Arbeiten während der normalen Arbeitszeit des technischen Personals von PraxIT Solutions GmbH innert 30min (Telefon) oder 4h (vor Ort) nach Entgegennahme der Störungsmeldung.

Telefonische Auskünfte erteilt PraxIT Solutions GmbH während der normalen Bürozeit 8h-17h

II. Vertragsdauer

Dieser Vertrag und jeder Anhang tritt mit der Unterzeichnung durch die Vertragspartner in Kraft. Der Vertrag gilt als für mindestens ein Jahr abgeschlossen. Ohne Kündigung auf das folgende Jahresende (31.12.), unter Beachtung einer 3-monatigen Kündigungsfrist, erfolgt stillschweigend eine Verlängerung um ein weiteres Jahr.PraxIT Solutions GmbH kann Art und Umfang von Teilleistungen auf Ende eines Monats, unter Wahrung einer 3-monatigen Kündigungsfrist, abändern. Macht PraxIT Solutions GmbH von diesem Recht Gebrauch, so steht dem Kunden auf den gleichen Zeitpunkt hin das Recht zu, ohne Kostenfolge auf die spezifische Wartung zu verzichten. Das Recht auf sofortige Auflösung des Vertrages aus wichtigen Gründen bleibt vorbehalten.

III. Projektleistungen

Das Angebot ist ein Projektbudget (kein Kostendach für ungeplante Zusatzleistungen). Leistungen im Kostendach sind entsprechend gekennzeichnet. Nicht im Projektbudget beschriebene Zusatzleistungen werden angekündigt und im Projektbudget ergänzt oder nach effektivem Aufwand vergütet. Minderaufwand in Projektphasen werden in der Endabrechnung ausgewiesen. 100% Anzahlung für Hardware wird vorausgesetzt.

IV. Haftung

PraxIT Solutions GmbH haftet für direkte Schäden, die im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Vereinbarung entstanden sind, wenn diese Schäden nachweisbar grobfahrlässig oder absichtlich verursacht wurden.Jede weitere Haftung oder Verpflichtung, insbesondere für indirekte Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Mehraufwendungen etc., wird ausdrücklich ausgeschlossen.

PraxIT Solutions GmbH haftet nicht, wenn aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, sie an der zeitgerechten oder sachgemässen Erfüllung von Leistungen unter diesem Vertrag gehindert war.In jedem Fall gilt als Maximalhaftungsbetrag die Summe von CHF 10 000.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt; das gleiche gilt im Falle einer Lücke.Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag vereinbaren die Parteien die Einsetzung eines 3-köpfigen Schiedsgerichtes. Jeder Partei steht die Benennung eines Schiedsrichters zu. Die beiden so ernannten Schiedsrichter bestimmen einen Obmann. Das Schiedsgericht entscheidet letztinstanzlich. Subsidiär findet das Konkordat über die Schiedsgerichtsbarkeit Anwendung.

Gerichtsstand ist der Sitz der PraxIT Solutions GmbH. Es gilt schweizerisches Recht.